KALIBER35 Munich International Short Film Festival KALIBER35 Munich International Short Film Festival
 
>> Home     >> Film Entry     >> Program     >> Tickets     >> Accreditation     >> KURZ&KNAPP     >> Partners     >> Archive     >> Newsletter     >> Contact     Follow us on Twitter!   Find us on Facebook!   Münchner Filmwerkstatt e.V.    


KURZ&KNAPP-Rechteübertragung (Release Form)

1.Der UNTERZEICHNER:
wohnhaft in:
Telefon:
Mobil:
eMail:
Geburtsdatum:
hat beim KURZ&KNAPP Kinosportcup 2012 als Mit- oder Alleinurheber des Wettbewerbsbeitrags mit dem
Titel:
mitgewirkt und räumt der Münchner Filmwerkstatt e.V. das einfache (nicht ausschließliche), nicht rückrufbare und ohne weiteres und mit derselben Befugnis übertragbare und abtretbare Recht ein, die anläßlich seiner Mitwirkung in der Zeit vom 22. Juni 2012, 23 Uhr bis 24. Juni 2012, 10 Uhr entstandenen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte zeitlich, räumlich, rechtlich und inhaltlich uneingeschränkt zur umfassenden nichtkommerziellen wie kommerziellen Auswertung des Werks in allen Medien ganz oder in Teilen zu nutzen – und zwar einschließlich aller verwandten Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dabei handelt es sich insbesondere um die nachfolgend aufgeführten Nutzungs- und Verwertungsrechte:
  1. das Senderecht, d.h. das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierunter fällt das Senderecht im Free-TV und Pay-TV via Kabel, Satellit, Terrestrik, Internet, IP-TV, Web-TV, Hybrid-TV, Mobile-Dienste, Broadcasting, Simulcasting und Webcasting sowie Pay-per-view und Pay-per-channel.
  2. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, d.h. das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, des es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Hierunter fällt das Recht auf Abruf per Streaming und Download via Video-on-demand (VOD), Streaming, Download, Download-to-own, Download-to-burn, Tethered Download, Electronic-sell-through, Subscriptional VOD, Transactional VOD.
  3. das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung, wie etwa das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung als 3D, als Online- und Mobile-Application, über Social-Network- und Web 2.0-Dienste jeglicher Art, über Near-Video-on-demand wie auch Push-Dienste und Pull-Dienste.
  4. ferner das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung durch Bild- oder Tonträger, das Videogrammrecht, das Archivierungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Messe- und Ausstellungsrecht, das Recht zur Werbung in körperlicher und unkörperlicher Form, das Promotion- und Merchandisingrecht, das Recht zur Eigenwerbung, das Recht zur Übersetzung, das Druckrecht und Drucknebenrecht sowie das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Werk unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte zu kürzen, zu teilen, mit anderen Werken zu verbinden oder in sonstiger Weise zu bearbeiten. Eine Veränderung der Wesenszüge des Werkes ist dabei zu vermeiden.
Ferner räumt der UNTERZEICHNER der Münchner Filmwerkstatt auch die Nutzungsrechte für zum Zeitpunkt der Rechteübertragung noch unbekannte Nutzungsarten ein. Dem Lizenzgeber steht ein Widerspruchsrecht im gesetzlichen Umfang zu.
2.Hat der UNTERZEICHNER das Werk nicht als Alleinurheber, sondern in Miturheberschaft mit anderen hergestellt (Team), so hat jeder andere Miturheber dieses Werks ebenfalls diese Rechteübertragung abgegeben.
3.Der UNTERZEICHNER sichert zu, daß das Werk ansonsten frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung in irgendeiner Weise einschränken oder ausschließen, und der UNTERZEICHNER berechtigt ist, Dritten Rechte an dem Werk einzuräumen. Die Münchner Filmwerkstatt lehnt jegliche Haftung aus Ansprüchen Dritter durch Verletzung von Immaterialgüterrechten an dem zur Verfügung gestellten Werk ab. Falls Dritte gegenüber der Münchner Filmwerkstatt Ansprüche aus der Verletzung ihrer Rechte geltend machen, hält der UNTERZEICHNER die Münchner Filmwerkstatt vollumfänglich schad- und klaglos.
4.Das Werk nimmt am KURZ&KNAPP Kinosportcup 2012 teil und kann daher – sofern es nicht wegen eines Regelverstoß' disqualifiziert werden muß – einen der dort ausgelobten Preise gewinnen. Eine Vergütung wird nicht gezahlt.
5.Der UNTERZEICHNER verzichtet auf die Geltendmachung etwaiger Untersagungsansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung.
6.Jede Änderung dieser Erklärung bedarf der Schriftform, diese Bestimmung ist nicht konkludent nachgiebig. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind München.
, den
OrtDatumUnterschrift
Diese Seite bitte zuerst ausfüllen, dann

und erst danach

Nur so gibt es einen ausgefüllten Ausdruck, der unterschriebenen mit dem Film abgeben werden muß. (Handschriftlich ausgefüllte Formulare nehmen wir nicht an.) Danke!